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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UNO-Antifolterausschusses (2012) zum Recht auf Wiedergutmachung

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 wird Art. 14 der UNO-Antifolterkonvention konkretisiert. Opfer von Folter haben ein umfassendes Recht auf Wiedergutmachung – einschliesslich Entschädigung, Rehabilitation, öffentlicher Anerkennung und Garantie der Nichtwiederholung. Der Ausschuss betont die Bedeutung individueller Unterstützung und strafrechtlicher Aufarbeitung.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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